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Informationen für Apotheken

Webcode 212558 | Erschienen am 31. Juli 2023 | Letzte Änderung 31. Juli 2023

Welche Ziele verfolgt das Projekt?

Das Projekt PTA-Patenschaft vernetzt Ihre Apotheke mit den am Projekt teilnehmenden PTA-Schulen und deren Schüler:innen. Als Apotheke bieten Sie den PTA-Schüler:innen dieser Schulen an, bereits während der schulischen Ausbildung das in der Schule erworbene Wissen im Praxisalltag in der Apotheke umzusetzen. Formal gesehen bieten Sie einen Arbeitsplatz an, der auf die speziellen Bedürfnisse, Fähigkeiten und Kenntnisse von PTA-Schüler:innen zugeschnitten ist.

Postulat 1: Freiwilligkeit bei der Teilnahme

Eine Teilnahme am Projekt ist sowohl für die Schülerinnen und Schüler, als auch für die PTA-Schulen und auch für die Apotheken absolut freiwillig. Das Projekt ist weder im (Aus-)Bildungsplan noch in anderen Regularien verankert. Ein Rechtsrahmen ergibt sich ausschließlich im Arbeitsrecht. Für eine PTA-Patenschaft ist den Abschluss eines ordentlichen Arbeitsvertrages vorgeschrieben.

Postulat 2: Kein Ersatz für Pflicht-Praktika

Die PTA-Patenschaft umfasst ausdrücklich nicht die im Ausbildungsplan vorgesehenen Praktika. Arbeitsrechtlich ist die PTA-Patenschaft ein Arbeitsverhältnis, Insofern ist ein Arbeitsvertrag (u. a. auch unter den Bedingungen des Mindestlohns) unumgänglich. Für die Pflichtpraktika sind eigenständige Verträge erforderlich. Sie sind auch hinsichtlich der arbeitsrechtlichen Regelungen zur Entlohnung unter andere Prämissen gestellt (z. B. Tarifrecht). Es erscheint allerdings sinnvoll, dass die PTA-Patenschaft und die Praktika in der gleichen Apotheke absolviert werden. Die meisten teilnehmenden Apotheken bieten deshalb diese Möglichkeit auch offensiv an.

Postulat 3: Keine Überforderung

Eine Über- oder Unterforderung der Schüler:innen soll unbedingt vermieden werden. Deshalb empfehlen wir, dass eine wöchentliche Einsatzzeit in der Apotheke vier bis fünf Stunden (respektive: ein halber Arbeitstag) nicht überschreiten sollte. Eine flexible Handhabung der tatsächlichen Arbeitszeiten z. B. durch Arbeitszeitkonten-Modelle wird den Apotheken empfohlen, um z. B. auf Prüfungsphasen oder schulische Erfordernisse flexibel und angepasst zu reagieren. Inhaltlich unterstützt die Apotheken ein detaillierter Leitfaden. Er "übersetzt" die curricularen Lehr- und Lerninhalte in praktische Tätigkeiten in der Apotheke - und das immer auf der Höhe des jeweils erworbenen Wissens über die zweijährige Schulausbildung hinweg. Dieser Leitfaden wurde unterrichtenden Apotheker:innen entwickelt.

Die Vorteile für Ihre Apotheke
  • Sie sind aktiv in der Nachwuchsförderung. Das ist nicht nur ein gutes Gefühl, sondern auch ein Image-Faktor für Ihren Betrieb.
  • Die Mitarbeit von jungen PTA-Schüler:innen in Ihrer Apotheke ist ein Motivationsfaktor für Ihre gesamtes Team.
  • Sie können Ihre Erfahrungen und Ihr pharmzeutisches Wissen weitergeben. Das gilt auch für Ihre sonstigen Mitarbeitenden.
  • Sie haben einen verbesserten Kontakt zu den PTA-Schulen in Ihrer Nähe.
  • Sie haben gute Chancen, dass aus der PTA-Patenschaft am Ende der Ausbildung ein festes und langfristiges Arbeitsverhältnis entsteht.
Wer kann mitmachen?
Apotheken in Baden-Württemberg

Die Teilnahme am Projekt PTA-Patenschaft ist für alle baden-württembergsichen Apotheken möglich, die Mitglied im Landesapothekerverband Baden-Württemberg e. V. sind. Die Teilnahme ist kostenfrei und freiwillig. Um die Teilnahme am Projekt zu erklären, wurde im Mitgliederbereich von www.apotheker.de eine entsprechende Funktion eingerichtet, die durch das einzelne Mitglied (nur Chef-Account) aktiviert werden kann.
Weitere Informationen finden Sie hier.

Apotheken außerhalb Baden-Württemberg

Auch Apotheken, die nicht in Baden-Württemberg liegen, können sich für das Projekt eintragen. Da das Projekt aber nur für baden-württembergischen PTA-Schulen angeboten wird, ist dies nur für solche Apotheken interessant, die dicht an den Landesgrenzen zu Baden-Württemberg liegen.
Weitere Informationen zum onboarding für diese Apotheken finden Sie hier.

So funktioniert's:
Die Informationsarbeit ...

wird von den PTA-Schulen geleistet. Sie erklären den PTA-Schüler:innen das Projekt bereits bei der Einschulung. Die Schüler:innen werden motiviert, dieses in Deutschland einmalige Angebot wahrzunehmen

Die Apotheken-Recherche ...

leisten die Schüler:innen selbst. Sie suchen nach Apotheken, die am Projekt teilnehmen. Dazu verwenden Sie die Apotheken-Adressen, die auf dieser Internetseite ausgegeben werden. Wenn Sie sich mit Ihrer Apotheke aktiv für die Teilnahmen am Projekt entscheiden, wird auch Ihre Apotheke in der Liste angezeigt werden.

Die Bewerbung ...

in Ihrer Apotheke müssen die Schüler:innen selbständig vornehmen. Sie können dazu das Schnellbewerbungsformular auf dieser Internetseite nutzen oder den "klassischen" Bewerbungsweg per E-Mail oder Post. Wir wissen auch von Fälle, bei den ein(e) Schüler:in ganz direkt in der Apotheke vorgesprochen und nach einer PTA-Patenschaft gefragt hat. Im Bewerbungsgespräch werden die wesentlichen Eckpunkte für einen Arbeitsvertrag besprochen.

Die Arbeitszeit ...

für die Schüler:in sollte einen Umfang von 4-5 Stunden pro Woche nicht überschreiten, um vor allem einer Überforderung vorzubauen. Zusätzlich ist es sinnvoll, ein flexibles Arbeitszeitkonten-Modell anzuwenden. Dadurch wird es möglich, dass z. B. in Prüfungsphasen oder bei schulischen Erfordernissen flexibel mit der Arbeitszeit umgegangen werden kann. Unterstunden können dann z. B. in den Schulferien nachgeholt werden. Bitte beachten Sie deshalb: Sie haben es mit Schüler:innen in der Berufsausbildung zu tun. Wo immer möglich, sollten Sie sehr flexibel und mit Augenmaß agieren.

Die Entlohnung ...

wird wie immer im Arbeitsvertrag geregelt. Wichtig dabei: Es gelten die arbeitsrechtlichen Vorgaben des Mindestlohns. Aktuell liegt dieser bei EUR 12,00/Stunde. Kalkulatorisch entfallen also in einer 4- bis 5-Stunden-Arbeitswoche für die PTA-Patenschaft im Monat bis zu EUR 240,00. Nur zur Unterscheidung: Die Pflichpraktika für PTA-Schüler:innnen unterliegen nicht diesen Regularien. Für das 6-monatige Praktikum gibt es eine tarifliche Regelung, für das 160-Std-Praktikum sind Sie nicht an den Mindestlohn gebunden.

Der Arbeitsvertrag ...

ist unabdingbar. Es handelt sich bei der PTA-Patenschaft nicht um ein Pflicht-Praktikum, sondern um ein reguläres Arbeitsverhältnis. Einen Muster-Arbeitsvertrag speziell für die PTA-Patenschaft stellen wir Ihnen zur Verfügung. Sie finden diese Vorlage im Mitgliederbereich von www.apotheker.de unter Webcode J210259

Hilfe für die Praxis: Der Leitfaden zur PTA-Patenschaft

Um eine Über- oder Unterforderung der PTA-Schüler:innnen zu vermeiden, haben wir für Sie einen Leitfaden entwickelt. Dieser Leitfaden orientiert sich quartalsweise gegliedert an den schulischen Inhalten und übersetzt sie in adäquate praktische Tätigkeiten in der Apotheke. Im Leitfaden sehen Sie also nicht nur, was in der Schule unterrichtet wurde, sondern finden gleich daneben Beispiele für Tätigkeiten in der Apotheke, die dieses Wissen abrufen, festigen und verstetigen.

Bitte beachten Sie, dass es auch in der Schule nicht immer nach Plan geht. Es kann vorkommen, dass Inhalte vorgezogen oder nach hinten geschoben werden.

Unser Tipp:
Sprechen Sie mit Ihren PTA-Patenschafts-Schüler:innen immer mal wieder diesen Leitfaden durch. "War das schon dran?" oder "Habt ihr das schon durchgenommen?" könnten hier gute Fragen sein.

Sie finden den Leitfaden im Mitgliederbereich von www.apotheker.de im Service-Special "PTA-Patenschaft".