Auch PTA-Schüler:innen können BAföG beantragen
BAföG – das ist nicht nur etwas für Studierende. Auch Schülerinnen und Schüler können von der staatlichen Förderung profitieren. Sie erhalten BAföG sogar als vollen Zuschuss, müssen also nichts zurückzahlen.
Grundsätzlich können Schülerinnen und Schüler, die einen berufsqualifizierenden Abschluss oder einen weiterführenden Schulabschluss erreichen wollen, BAföG beziehen.Das gilt also auch für PTA-Schüler:innen, die ihre Ausbildung an einer PTA-Schule absolvieren. Gut zu wissen: Schüler-BAföG gibt’s vom Staat als Zuschuss. Es muss also, ähnlich wie ein Stipendium, nicht zurückgezahlt werden!
Wie hoch die Förderung ist, hängt hängt der individuellen Lebenssituation ab. Wer beispielsweise schon eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen kann, bekommt mehr BAföG. Außerdem wird berücksichtigt, wenn der oder die Antragstellende eine eigene Wohnung benötigt, weil die Ausbildungsstätte zu weit vom Elternhaus entfernt ist, um zu Hause zu wohnen. Zum Beispiele können Schülerinnen und Schüler, die noch keine Ausbildung abgeschlossen haben und noch bei ihren Eltern wohnen, 262 Euro BAföH erhalten. Wenn sie nicht mehr zuhause wohnen, werden es sogar 632 Euro.
Viel mehr Informationen aus erster Hand gibt es unter www.bafög.de